Antwort 07.07.2020 von Uwe Kekeritz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Diese Grenze ist dann überschritten, wenn man sich von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen verabschiedet. (...)
(...) Diese Grenze ist dann überschritten, wenn man sich von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen verabschiedet. (...)
(...) klare Unterscheidungen zwischen medizinischem Cannabis und anderen Cannabisverwendungen zu treffen. (...)
(...) Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Rückmeldung geben kann, aber vor dem geltenden rechtlichen Hintergrund hat das Standesamt keine andere Wahl: (...)
würde ich für Sie beim Bezirksamt einmal nachfragen, warum hier kein Ermessensspielraum genutzt wurde.
(...) Die grüne Bundestagsfraktion lehnt eine Impfflicht ab. (...)
(...) Bis heute gibt es ja leider keinen Impfstoff. Deswegen ist diese Debatte auch verfrüht. (...)