Das sehe ich auch so: es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift.
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Wir sind ja bereits seit längerem im Austausch und ich ziehe auch weiterhin den persönlichen und direkten Kontakt vor. Deshalb werden Sie meine Antwort auf direktem Wege erhalten.
Mit Schreiben vom 21. Juni haben meine Kollegin Frau Breher und ich ihnen zu diesem Thema geschrieben. Ich schicke Ihnen dieses Schreiben sehr gerne per Email noch einmal zu.
Ihr Unmut ist nachvollziehbar: Erst kommen wir als EU sehr lange nicht „aus dem Knick", dann ändert die Regierung Erdogan ihre politischen Vorzeichen…
Es ist jetzt bald soweit, dass erneuerbare Energien immer wieder die gesamte Last decken können und die Kernkraftwerke dann sinnvoller Weise ihre Leistung drosseln müssten.
Und auch Zweifel am relevanten Beitrag der Windenergie zur Energiegewinnung. 10-h war eine kluge Möglichkeit, den Bürger/innen die Wahl zu lassen.