Asylberechtigte haben in Deutschland die Möglichkeit mit ihrer Familie vereint zu werden. Der Schutz der Familie ist in diesem Fall gewährleistet. Für subsidiär Schutzberechtigte fordern wir eine solche Regelung nicht.
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Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll aber genau dann erfolgen, wenn diese Gefahren nicht drohen und eine Abschiebung ohne unzumutbare Gefährdung möglich ist.
Jetzt sind die Rahmenbedingungen in Deutschland jedoch völlig andere als noch im Frühjahr dieses Jahres. Mittlerweile sind 61,5% der Bevölkerung vollständig geimpft. Deshalb habe ich immer betont, dass der Weg zur Normalität den weiteren Weg in der Pandemie bestimmen muss.
Zu einer geordneten Migrationspolitik gehören zwangsläufig auch Abschiebungen. Wenn diese zumutbar sind, sollten sie auch konsequent durchgeführt werden.
Um es gleich kurz zu beantworten: Klimaschutz ist mir sehr wichtig!
Im Gegensatz zu einer Hör- und Sprachbehinderung handelt es sich bei sprachlichen Barrieren nicht um eine gesundheitliche Einschränkung. Deshalb wäre eine Gleichsetzung im SGB V nicht sinnvoll.