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Frage von Louise H. •

Warum wird die Sprachmittlung nicht auch für fremdsprachige Patient*innen, z.B. Geflüchtete ins SGB V aufgenommen, wie es für hör- und sprachbehinderte Menschen bereits der Fall ist?

Sehr geehrter Herr in der Beeck,
während meines Praktikums in einem psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge habe ich die Erfahrung gemacht, dass Klient*innen, aufgrund der Sprachbarriere einen erschwerten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel einer Psychotherapie haben.
Im Wahlprogramm Ihrer Partei steht, dass jeden Patient*innen garantiert wird die beste Versorgung zu erhalten und die medizinische Versorgung patientenzentriert gedacht werden soll. Warum wird dann die Sprachmittlung nicht auch für fremdsprachige Patient*innen, z.B. Geflüchtete ins SGB V aufgenommen, wie es für hör- und sprachbehinderte Menschen bereits der Fall ist?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Gegensatz zu einer Hör- und Sprachbehinderung handelt es sich bei sprachlichen Barrieren nicht um eine gesundheitliche Einschränkung. Deshalb wäre eine Gleichsetzung im SGB V nicht sinnvoll. Trotzdem setzen wir uns dafür ein, dass eine angemessene medizinische oder psychologische Behandlung nicht an sprachlichen Problemen scheitert. In vielen Bereichen gibt es dafür bereits jetzt vielseitige Angebote wie telefonische Unterstützung. Bei erhöhter Nachfrage sollten diese Angebote ausgeweitet und unterstützt werden.

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