das Klimaschutzgesetz verpflichtet ja, wie auch das Pariser Abkommen, nicht zwingend auf 1,5 Grad. Gewährleistet werden soll nach § 1 KSG die Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele
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(...) hinsichtlich der Klimapolitik gibt es bei mir keinen Sinneswandel (...), ich sehe mich als Klimapolitiker (...) allerdings über Anreize statt Verbote.
Ich setze auf die neuesten Entwicklungen der Kernenergieforschung. Das sind moderne und sichere Kraftwerke der sogenannten IV. Generation mit hohen Anforderungen an Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Gleichzeitig braucht es - auf der Basis von Daten und Fakten aus vergleichbaren, relevanten Gebieten - sicher auch eine Diskussion zur Frage einer Impfpflicht für besonders relevante Personengruppen.
Der Verunglimpfung der höchsten Institution unserer Demokratie als „Quasselbude“ möchte ich ausdrücklich widersprechen. Im deutschen Bundestag werden die zentralen gesellschaftlichen Debatten geführt, Gesetze beraten und beschlossen, der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt und die Regierung kontrolliert.
Den größten Nachteil können wir aktuell beobachten: das Parlament ist viel größer als es sein sollte. Dies liegt darin begründet, dass viele Mitglieder des Bundestages direkt gewählt worden, obwohl ihrer Partei nach den Zweitstimmen weniger Sitze zustehen.