Selbstverständlich stehe ich hinter dem allgemeinen Asylrecht für verfolgte Menschen. Dazu gehört meines Erachtens ein Recht auf Familienzusammenführung, das auch das deutsche Asylrecht vorsieht
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Eine ähnliche Frage haben wir hier beantwortet
Wir wollen kein Modell niemanden gesetzlich vorschreiben, sondern beide Eltern dabei unterstützen, trotz der Trennung gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
Ich sehe hier die jeweiligen Landesregierungen, die 2G eingeführt haben, in der Pflicht, die Regelungen und ihre Auslegung klar und deutlich zu kommunizieren um niemanden ungewollt auszugrenzen.
Rechtlich sind die Vorgaben in den einzelnen Ländern etwas unterschiedlich, weshalb sich die Frage stellt, aus welchem Bundesland Sie kommen?
Ob es Ausnahmen bei der 2G-Regel gibt hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Bundeslandes ab. Wegen des Infektionsrisikos kann es grundsätzlich sinnvoll sein, alle Ungeimpften von 2G-Veranstaltungen auszuschließen.