Die Bundesregierung hat laut einem Gutachten von 2014 keine Möglichkeit, rechtlich gegen US-Drohnenangriffe aus Ramstein vorzugehen. Das besagt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.
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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes hergeleitet.
Ihre Fragen beziehen sich vor allem auf reine Fakten, die nicht der politischen, sondern lediglich der wissenschaftlichen Meinungsbildung unterliegen.
Im Sinne der Religionsfreiheit halte ich es für richtig, dass wir Beschneidung von Jungen bei uns rechtlich ermöglichen.
Es gibt in RLP kein 2G für Minderjährige.
Gegen das Ehegattensplitting wird sowohl aus der Politik als auch von Expertinnen und Experten der Einwand vorgebracht, dass dieses die Alleinverdienerehe begünstige. Dadurch bestünde das Risiko, dass insbesondere Frauen einen geringeren Anreiz haben, selbst erwerbstätig zu werden.