Antwort 21.07.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Es ist immer abzuwägen, ob ein übergeordnetes Interesse an der Veröffentlichung einer Information besteht, welche die Gründe für die Geheimhaltung überwiegen
Es ist immer abzuwägen, ob ein übergeordnetes Interesse an der Veröffentlichung einer Information besteht, welche die Gründe für die Geheimhaltung überwiegen
Bei einem Aufenthaltstitel nach § 23a Aufenthaltsgesetz ist es nach aktuellen Plänen so, dass Sie erst in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln müssen (z.B. einen Fachkrafttitel oder in die Niederlassungserlaubnis), um eingebürgert werden zu können
Bereits dieses Jahr unterstützt der Bund die Bundesländer mit 50 Millionen Euro mit dem Digitalpakt für die Justiz.
Grundsätzlich soll die Prio-Version die Sendungsverfolgung im Briefverkehr ermöglichen
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung