Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Ich werde ein Schreiben an die EZB richten und Ihr Anliegen dort vortragen.
Auch zu dem von Ihnen umrissenen Themenkomplex finden Sie dort entsprechende Beiträge.
Als Mitglied des Bundestags und nicht des Bundesrates sehe ich es daher auch nicht als meine Aufgabe an für eben jene Petition bei der Landesregierung zu werben. Hierfür sind die Mitglieder der jeweiligen Landtage deutlich geeignetere Ansprechpartner.