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Philipp Hartewig
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Frage von Stefan K. •

Hat ein Eigentümer als obsiegender Kläger in einem Anfechtungsverfahren einen Anspruch darauf, dass er durch Eigentümerbeschluss von seiner anteiligen Prozesskostentragungspflicht befreit wird?

Sehr geehrter Herr Hardewig,
hat ein Eigentümer als obsiegender Kläger in einem Beschlussanfechtungsverfahren einen Anspruch darauf, dass der Kläger durch Eigentümerbeschluss von seiner anteiligen Prozesskostentragungspflicht befreit wird?
Falls es einen ablehnenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft gibt, hinsichtlich Befreiung des obsiegenden Klägers von seiner anteiligen Prozesskostentragungspflicht, hat dann der Kläger im Rahmen einer Beschlussersetzungsklage einen durchsetzbaren Anspruch auf Befreiung von seiner anteiligen Prozesskostentragungspflicht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

das zuständige Gericht ersetzt Beschlüsse der Eigentümerversammlung nur in engen Grenzen gem. § 44 I 2 WEG, wenn eine notwendige Beschlussfassung unterbleibt. Ob unter diesen Begriff auch die Abänderung eines bestehenden Beschlusses bezüglich der Kostenverteilung bei Beschlussanfechtungsverfahren zu fassen ist, ist zu bezweifeln, jedoch noch nicht höchstrichterlich entschieden. Bei konkreten Rechtsfragen bitte ich Sie, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen, der Ihnen die entsprechenden Auskünfte auch mit Hinblick auf Ihre konkrete Situation gerne umfassend erteilen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Hartewig

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