Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anregungen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wir setzen uns kritisch mit den bestehenden Regelungen auseinander und werden dann gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern entscheiden, ob hier nachgesteuert werden muss.
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.
Als Gesetzgeber können wir lediglich Einfluss auf die Digitalisierung der gesetzlichen KV nehmen, private KV können sich dem anschließen.
Als CDU/CSU waren wir stets offen für eine Reform des Wahlrechts und damit für eine Verkleinerung des Bundestags und haben uns in dieser Frage kompromissbereit gezeigt. Darüber hinaus haben wir auch diverse eigene Reformvorschläge eingebracht.
Die Kritik an anderen Religionen oder Religionsgemeinschaften ist nicht strafbar