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Markus Ferber
CSU
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Ferber wieso ist im bayrischen Wahlrecht eine 5% Klausel für Direktmandate festgeschrieben wenn die direkte Demokratie der CSU heilig ist?MfG Patrik B.

Nachdem Sie die Wahlrechtsreform der Regierungsparteien so massiv kritisiert haben ist es doch unvermittelbar wenn es in Bayern die gleiche Regelung gibt.
https://www.bayern.landtag.de/abgeordnete/landtagswahl-2018-1/

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Wahlrechtsreform in Deutschland.

Als CDU/CSU waren wir stets offen für eine Reform des Wahlrechts und damit für eine Verkleinerung des Bundestags und haben uns in dieser Frage kompromissbereit gezeigt. Darüber hinaus haben wir auch diverse eigene Reformvorschläge eingebracht. Bei der jetzt beschlossenen Neufassung des Wahlrechts hat die Regierung ihre eigene Kompromissbereitschaft aber vollständig vermissen lassen. Eine für eine Demokratie so grundlegende Variable wie das Wahlrecht sollte durch eine größtmögliche und breite Parlamentsmehrheit unterstützt und nicht nur mit der Regierungsmehrheit durchgedrückt werden.

Des Weiteren ist es wichtig, dass es für den Wähler nachvollziehbar ist, dass seine Erststimme auch einen Einfluss auf den politischen Vertreter für seine Region bzw. seinen Wahlkreis hat, dem er direkt sein Vertrauen ausgesprochen hat. Neben Effizienzkriterien sollten bei einer derartigen Reform auch normative und demokratietheoretische Aspekte in die Erwägungen einfließen. Gerade aus dieser Sichtweise erachte ich es als problematisch, dass mit dem neuen Wahlrecht künftig verwaiste Wahlkreise in Kauf genommen werden.

Ganz grundsätzlich handelt es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Thema um eine nationale und keine europapolitische Angelegenheit. Für weitere Details und Einschätzungen würde ich daher empfehlen sich an die Kollegen im Bundestag zu wenden.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein, verbleibe ich

 mit freundlichen Grüßen

 Ihr

Markus Ferber, MdEP

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