Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten ist seit zwei Jahrzehnten fester Bestandteil des Asylrechts und wird sowohl vom Grundgesetz als auch von der EU-Asylverfahrensrichtlinie anerkannt. Dennoch möchte ich betonen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention das Konzept sicherer Herkunftsstaaten nicht kennt.
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Die von Ihnen genannten Maßnahmen könnten gute Möglichkeiten sein, um dies zu gewährleisten, denn politische Bildung ist ein entscheidender Faktor im Kampf gegen Rechtsextremismus. Einerseits ist sie entscheidendes Instrument der Demokratie, hilft andererseits jedoch auch bei ihrem Schutz.
Der Staat geht davon aus, dass diese Kinder ihr Leben lang in Deutschland verbringen werden und ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft werden. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung die Umsetzung einer Staatsangehörigkeit per Geburt, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist, prüft, um genau das zu vermeiden, was sie fürchten: Parallelgesellschaften.

Weder BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN noch ich persönlich befürworten diesen Vorstoß einer einzelnen Parlamentarierin aus Frankreich.