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Der am 27. September 2023 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf für eine Kindergrundsicherung fasst verschiedene familienpolitische Leistungen zusammen.
Im Regierungsentwurf wurde Ihr Anliegen in Form einer Ausnahmeregelung aufgenommen. Dort ist nun vorgesehen, dass Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, weiterhin den Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) direkt erhalten.
Ein Schritt in diese Richtung ist die Einführung der Kennzeichnung der Haltungsform auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
Die Einhaltung der Klimaschutzziele und der damit erlaubten Emissionsmengen soll gemäß dem Gesetzentwurf zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden