Frage von Synke K. • 03.04.2023

Antwort von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.07.2023
Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.
Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anregungen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wir setzen uns kritisch mit den bestehenden Regelungen auseinander und werden dann gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern entscheiden, ob hier nachgesteuert werden muss.
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.
Als Gesetzgeber können wir lediglich Einfluss auf die Digitalisierung der gesetzlichen KV nehmen, private KV können sich dem anschließen.