Frage von Dieter K. • 14.04.2023

Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
Da der Entwurf zur ersten Säule unseres Cannabis-Gesetzes noch nicht offiziell vorliegt, kann ich Ihnen hierzu noch keine Details nennen.
als demokratisch gewählte Abgeordnete bin ich stets dazu verpflichtet, meine Wählerinnen und Wähler nach meinem besten Wissen und Gewissen zu vertreten. Mit diesem Grundsatz konnte ich es nicht vereinbaren, gegen den Antrag zur Laufzeitverlängerung zu stimmen.
Daher sollte, sobald die Reform umgesetzt wird, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich sein.
Die Regelungen der ersten Säule sollen so ausgestaltet werden, dass es keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf