Antwort 13.11.2024 von Hakan Demir SPD
Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.
das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe
Klimaschutz ist als Umweltschutz bereits im GG verankert. Darüber hinaus sollte das Konnexitätsprinzip der sächsischen Verfassung auch auf Bundesebene gelten.
Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass Klimaschutz mehr als Gemeinschaftsaufgabe verstanden wird und auch nachhaltig betrieben wird.