Antwort 21.07.2026 von Johannes Fechner SPD
Die von Ihnen beschriebene Sorge sehen wir und möglicherweise wäre der von Ihnen befürchtete Effekt eingetreten, wenn wir die Beitragsbemessungsgrenze ganz abgeschafft hätten (was verfassungsrechtlich nicht möglich ist). Bei unserer maßvollen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze teile ich Ihre Befürchtung aber nicht.