Frage von Gerald F. • 28.11.2024

Antwort von Johannes Marxen AfD • 28.11.2024
Es war kein Rasierschaum
Es war kein Rasierschaum
Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Sie umfasst neben dem Recht bereits nach derzeitiger Gesetzeslage ausdrücklich auch die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge besteht aus der Personen- und der Vermögenssorge. Dabei geht es vor allem darum, Entscheidungen für das Kind zu treffen, seine Rechte zu schützen und durchzusetzen sowie das Kind zu vertreten.
USA bleiben wichtigster Partner außerhalb Europas. Aber Trumps Politik erfordert nüchternen Umgang und Stärkung unserer strategischen Souveränität.