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Christiane Staab
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Frage von Martin K. •

Wäre eine generelle Zusatzabgabe bei Immobilienleerstand möglich (unabhängig von festgestellter Wohnungsnot)?

Sehr geehrte Frau Staab,

wenn ich recht informiert bin, haben Kommunen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, eine Zusatzabgabe für leerstehende Wohnungen zu verlangen - wenn in der Kommune offiziell Wohnungsmangel deklariert wurde. Könnte man dieses Instrument nicht auch ohne diese Einschränkung auf alle Leerstände ausweiten und zudem auch Gewerbegebäude mit einbeziehen? Hier auf dem Land platzen die Neubaugebiete aus allen Nähten, die Dörfer haben ein Vielfaches der Fläche von früher, aber nur einen Bruchteil der Einwohner. An Orts- und Stadträndern stehen stellenweise jahrelang Gewerbeimmobilien leer, gleichzeitig werden neue Industriegebiete erschlossen. Es müsste doch möglich sein, nach beispielsweise zwei Jahren Leerstand eine Zusatzabgabe von den Eigentümern zu fordern, um den Druck für einen Weiterverkauf oder eine günstigere Vermietung zu erhöhen. Wer es sich leisten kann, Immobilien leerstehen zu lassen, kann sich auch eine solche Abgabe leisten - Eigentum verpflichtet.

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