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Christiane Staab
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Frage von Martin K. •

Wäre eine generelle Zusatzabgabe bei Immobilienleerstand möglich (unabhängig von festgestellter Wohnungsnot)?

Sehr geehrte Frau Staab,

wenn ich recht informiert bin, haben Kommunen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, eine Zusatzabgabe für leerstehende Wohnungen zu verlangen - wenn in der Kommune offiziell Wohnungsmangel deklariert wurde. Könnte man dieses Instrument nicht auch ohne diese Einschränkung auf alle Leerstände ausweiten und zudem auch Gewerbegebäude mit einbeziehen? Hier auf dem Land platzen die Neubaugebiete aus allen Nähten, die Dörfer haben ein Vielfaches der Fläche von früher, aber nur einen Bruchteil der Einwohner. An Orts- und Stadträndern stehen stellenweise jahrelang Gewerbeimmobilien leer, gleichzeitig werden neue Industriegebiete erschlossen. Es müsste doch möglich sein, nach beispielsweise zwei Jahren Leerstand eine Zusatzabgabe von den Eigentümern zu fordern, um den Druck für einen Weiterverkauf oder eine günstigere Vermietung zu erhöhen. Wer es sich leisten kann, Immobilien leerstehen zu lassen, kann sich auch eine solche Abgabe leisten - Eigentum verpflichtet.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt schreibe. Eine Information über den Eingang Ihrer Nachricht habe ich nicht erhalten. 

Als CDU teilen wir das Ziel, Leerstände zu reduzieren und Ortskerne zu stärken. Gleichzeitig gilt für uns: Eigentum steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Eine pauschale Zusatzabgabe für alle Leerstände, auch ohne offiziell festgestellten Wohnungsmangel und inklusive Gewerbeimmobilien, sehen wir kritisch. Wir setzen daher auf Innen- vor Außenentwicklung, weniger Bürokratie, gezielte Förderprogramme (beispielsweise das Förderprogramm Kommunale Leerstandsaktivierung) und Anreize, um das Bauen und Sanieren zu erleichtern. Mit der eingeführten Grundsteuer C steht den Kommunen bereits ein Instrument zur Verfügung, um baureife, aber unbebaute Grundstücke zu besteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Staab 

Anmerkung der Redaktion
Wir leiten alle Fragen an die Politiker:innen weiter und erinnern sie in regelmäßigen Abständen an die unbeantworteten Fragen.
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