Kann die Luftverkehrsabgabe besser gestaffelt werden?
Sehr geehrter Herr Frei,
ich habe erfahren, dass es eine Absenkung der Luftverkehrsabgabe geben soll. Diese ist derzeit nach Ländergruppen gestaffelt, was zu Konstellationen führt, dass etwa die ein Flug nach Lawrentija, Russland (Luftlinie 7000 km) günstiger besteuert wird, als ein Flug von Düsseldorf nach Tripolis, Libyen (Luftlinie 2100 km). Das widerspricht dem Folgerichtigkeitsprinzip des Steuerrechts.
Ist hier mit einer Reform zu rechnen, etwa die Abgabe abhängig von der Flugstrecke und/oder CO2-Ausstoß zu machen?
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr S.,
die Luftverkehrsabgabe, in Deutschland offiziell als Luftverkehrsteuer bezeichnet, ist im Luftverkehrsteuergesetz geregelt. In Bezug auf die Luftverkehrsteuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 5. November 2014 entschieden, dass das Luftverkehrsteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist und das Folgerichtigkeitsprinzip nicht verletzt. Insofern ist hier mit einer Reform nicht zu rechnen, da sie nicht notwendig ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der ausführlichen Begründung finden Sie unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2014/11/fs20141105_1bvf000311.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Letzte Woche hat die Koalition beschlossen, dass die letzte Erhöhung der Luftverkehrssteuer aus dem Jahr 2024 nächstes Jahr vollständig zurückgenommen werden soll. Insofern dürfte es eine erhebliche preisliche Entlastung der Tickets geben.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

