Antwort 11.08.2026 von Thekla Walker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zumindest bei der Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent kann die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen ersten vorläufigen Erfolg verbuchen.
Zumindest bei der Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent kann die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen ersten vorläufigen Erfolg verbuchen.
Wir sehen keinen Anlass, Opfergruppen unterschiedlich zu gewichten.
Wir haben die Beibehaltung der extrabudgetären Behandlung für große Gruppen und Verbesserungen bei der Vergütung erreicht. Näheres gehen wir im Herbst an.
Strafen haben sich bis auf "lebenslang" noch nie an der Lebenserwartung orientiert, sondern an der Schwere der Straftat und im negativen Fall am Vorstrafenregister