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Thekla Walker
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Frage von Ramon K. •

Welche Einflussmöglichkeiten bestehen seitens des Landes Baden-Württemberg in Bezug auf die Sicherstellung der psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten?

Sehr geehrte Frau Walker,
Fachverbände warnen, dass die geplanten Änderungen der GKV-Reform zu weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten führen könnten.
Wie soll verhindert werden, dass sich die ohnehin langen Wartezeiten auf Psychotherapie weiter verlängern?
Halten Sie es für vertretbar, bei psychotherapeutischen Leistungen Einsparungen vorzunehmen, obwohl psychische Erkrankungen zunehmen und bereits heute ein erheblicher Versorgungsmangel besteht?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterhin bedarfsgerecht und ohne zusätzliche Einschränkungen finanziert wird? Falls nicht, warum halten Sie längere Wartezeiten für psychisch erkrankte Menschen für vertretbar?
Wie wollen Sie sicherstellen, dass psychotherapeutische Hilfe nicht vom Einkommen abhängt?
Wie werden Sie persönlich dafür sorgen, dass sich die Versorgung gesetzlich Versicherter nicht verschlechtert?
Vielen Dank!
Ramon K.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Der grüne Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand hat bis zum letztmöglichen Zeitpunkt für Verbesserungen zum GKV-Reformpaket verhandelt. Der Bund ist auf den letzten Metern bei einigen Punkten entgegengekommen, in Summe bleibt das Gesetz aber sehr enttäuschend. Durch die Tatsache, dass es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Einspruchsgesetz handelt, sind die Möglichkeiten auf Landesebene begrenzt gewesen. 

Die Lage bei der Psychotherapie zählt für mich zu den besonders enttäuschenden Punkten des verabschiedeten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Die beschlossenen Regelungen bedeuten einen herben Rückschlag für die psychotherapeutische Versorgung.

Gespart wird ausgerechnet dort, wo ein Großteil der Versorgung für vergleichsweise wenig Geld stattfindet. Dabei steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig, Wartezeiten für viele Patientinnen und Patienten sind bereits jetzt unzumutbar lang und Praxen stehen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Eine Gesellschaft, in der Menschen psychisch gesund sind und bei Bedarf frühzeitig Unterstützung erhalten, ist aber widerstandsfähiger gegenüber Krisen. Eine gute ambulante Versorgung kann zudem lange und kostenintensive Klinik- und Reha-Aufenthalte verhindern. 

Zumindest bei der Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent kann die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen ersten vorläufigen Erfolg verbuchen. Durch einen Eilbeschluss vom 9. Juli hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des strittigen Beschlusses ausgesetzt (L 7 KA 11/26 KL ER), d.h. dass von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden darf, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist.

Hier in Baden-Württemberg konnte die grün-geführte Landesregierung bereits in den letzten Jahren zumindest den Herausforderungen im stationären Bereich begegnen. So sind die ursprünglich mit einer Befristung von zwei Jahren versehenen 136 voll- und teilstationären Betten und Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (sog. Corona-Sonderbedarfe) entfristet worden.

Im ambulanten Bereich gestaltet sich das wegen der Selbstverwaltung leider etwas schwieriger. Dennoch konnte die grüne Regierung auch hier die originär zuständige ärztliche Selbstverwaltung bei ihrem Versorgungssicherstellungsauftrag unterstützen. So wird der Ausbau von Primärversorgungszentren und Medizinischen Versorgungszentren gefördert, in denen Ärztinnen und Ärzte in interdisziplinären Teams, die aus verschiedenen Spezialisten, z. B. Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern, bestehen, interprofessionell zusammenarbeiten können. Diesen Weg wollen wir weitergehen.  

Uns ist bewusst, dass das aber noch nicht genug ist. Deswegen wollen wir in der aktuellen Legislatur noch folgende Punkte in Angriff nehmen:

  • die psychotherapeutische Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, verbessern und dafür auch telemedizinische Angebote fördern,
  • die Schnittstellen zur Beratung und Prävention stärken. Dazu gehören etwa die psychosoziale Beratung, Erstanlaufstellen sowie die Sucht- und Suizidprävention,
  • auf Bundesebene dafür einsetzen, die Weiterbildungsfinanzierung für Psychotherapeut*innen rechtlich abzusichern,
  • mehr Schulpsycholog*innen einzusetzen, 
  • den Ausbau von Therapieplätzen für Kinder und Jugendliche voranbringen, 
  • die psychosoziale Beratung stärken und 
  • eine gemeindepsychiatrisch organisierten Not- und Krisenversorgung etablieren. 

Nun werden wir die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf reagieren.

Mit freundlichen Grüßen 

Thekla Walker MdL 

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