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Meine Zustimmung erfolgte im Rahmen einer Gesamtabwägung zu einem Gesetzespaket, das migrations- und verfahrenspolitische Regelungen bündelte. Ziel der Änderung war es, Verfahren zu vereinfachen und die Justiz der Länder zu entlasten. Das kann aus Sicht von Bund und Ländern ein legitimes Anliegen sein. Es darf aber niemals dazu führen, dass Menschen faktisch ohne wirksamen Rechtsschutz ihrer Freiheit beraubt werden.
Sämtliche Angaben, insbesondere die exakten, von ELNET aufgewendeten Kosten hierzu sind öffentlich in meinem aus der 20. Wahlperiode archivierten Abgeordnetenprofil auf der Website des Bundestages einsehbar. Eine Einflussnahme auf meine politische Arbeit hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.
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