Antwort 02.06.2026 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein rechtlich bindender Fraktionszwang wäre mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.
Ein rechtlich bindender Fraktionszwang wäre mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Nicht andere sollen entscheiden, was für einen Menschen mit Behinderung vermeintlich das Beste ist. Der eigene Wille und die eigenen Präferenzen müssen im Mittelpunkt stehen.
Gerechte und leistungsfähige Justiz
Wenn keine Hausarztpraxis gefunden wird, raten wir konkret dazu, sich bei mehreren Praxen auf Wartelisten setzen zu lassen und zusätzlich Kontakt mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung aufzunehmen. Je nach Wohnort ist dies die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein oder Westfalen-Lippe. Dort kann bei der Suche nach einer hausärztlichen Versorgung unterstützt werden.