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Omid Nouripour
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Frage von Karsten S. •

Schafft das Privileg, ein Verfahren mittels Zweitstimme über die internen Partei-„Landeslisten“ ein Mandat im Parlament zu bekommen, für jedes MdB ohne Direktmandat eine real forder bare Bringschuld?

Haben damit Parteien bei nicht direkt mit der Erststimme gewählten Repräsentanten Möglichkeiten auf deren Entscheidungsfindung Einfluss zu nehmen?

„Die Landeslisten von Parteien sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und nicht verändert werden kann.“

https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlsystem.html#46bd98b0-b1e3-4f9b-8335-26654fa916a4

Seite 329 und 330: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/5316c01c-8a1e-44d0-8075-eab495f466b6/btw25_heft3.pdf

Ist damit funktionierender „Fraktionszwang“ durch Fraktionen Führende erst erklärbar? Kann der zur Wahl (schon auf Grund von seinem, wie auch immer in seiner Platzierung gewährte) intern erteilte Listenplatz als Druckmittel, zum Beispiel für einen Eingriff in die Souveränität, die Gewissensfreiheit und Unabhängigkeit der betroffenen MdB eingesetzt werden.

Quelle: Prof. J. Baberowski „Am Volk vorbei“ ISBN 978340684

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse.

Das Grundgesetz ist hier eindeutig: Alle Bundestagsabgeordneten sind gemäß Artikel 38 Absatz 1 GG an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Mandat direkt im Wahlkreis oder über die Landesliste einer Partei errungen wurde.

Ein rechtlich bindender Fraktionszwang wäre mit diesem Grundsatz nicht vereinbar. Davon zu unterscheiden ist die Fraktionsdisziplin. Fraktionen verständigen sich auf gemeinsame politische Positionen und ein abgestimmtes Abstimmungsverhalten, um ihre politische Arbeit und die Bildung von Mehrheiten zu ermöglichen. Die letztendliche Entscheidung über das eigene Abstimmungsverhalten bleibt jedoch bei der einzelnen Abgeordneten beziehungsweise dem einzelnen Abgeordneten.

Richtig ist, dass Parteien bei der Aufstellung von Landeslisten eine wichtige Rolle spielen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass alle Abgeordneten ihr Mandat frei ausüben und ihrem Gewissen verpflichtet sind. Deshalb sind innerparteiliche Demokratie, transparente Verfahren und die Unabhängigkeit der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger von zentraler Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Team Nouripour

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