In Berlin hat die weisungshörige Amtsanwaltschaft für Alltagsdelikte pro Verfahren im Durchschnitt acht Minuten Zeit. Lassen sich justizpolitisch weitere Skalierungseffekte erzielen?
In Berlin hat die weisungshörige Amtsanwaltschaft für Alltagsdelikte pro Verfahren im Durchschnitt acht Minuten Zeit.
https://verfassungsblog.de/strafverfahren-kommision-stpo-schnellverfahren/
"In Berlin hat die Amtsanwaltschaft für Alltagsdelikte pro Verfahren im Durchschnitt acht Minuten Zeit. Hat die beschuldigte Person ihre Einkommensverhältnisse nicht schriftlich dargelegt, muss die Staatsanwaltschaft diese nun ermitteln. Dieser Schritt kostet jedoch Zeit und wird deshalb überwiegend nicht durchgeführt. Dies belegen sämtliche Studien der letzten Jahrzehnte. Jana Kolsch hat nach einer Aktenauswertung zuletzt diese Praxis bei Geldstrafen aufgrund von Gewaltdelikten festgestellt. Dabei war nur in knapp 20 % der Fälle das Netto-Einkommen bekannt. In der Regel standen auch keine anderen Informationen zur Verfügung, aus denen die Staatsanwaltschaften zuverlässig auf die Höhe des Nettoeinkommens hätten schließen können."
Lassen sich justizpolitisch weitere Skalierungseffekte erzielen?
Sehr geehrter Herr H.,
wir Grüne stehen für eine gerechte, leistungsfähige und unabhängige Justiz. Natürlich muss die Justiz auch effizient sein, um leistungsfähig zu sein. Überlange Verfahrensdauern nutzen auch Betroffenen nicht. Die Effizienz darf jedoch nicht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gehen. Gerade bei Strafverfahren darf Effizienz nicht das erste Ziel sein, vielmehr ist es wichtig, dass Strafverfahren rechtsstaatlich, nachvollziehbar und für alle Betroffenen nach gleichen Maßstäben durchgeführt werden. Die Tatsache, dass der Amtsanwaltschaft durchschnittlich nur sehr wenig Zeit pro Verfahren zur Verfügung stehen, zeigt die strukturelle Überlastung. Für ein rechtsstaatliches Verfahren ist es wichtig, jeden Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit den persönlichen Einkommensverhältnissen, um eine individuelle Strafzumessung zu gewährleisten. Unser Ziel ist es deshalb nicht, die Justiz zu rationalisieren, sondern sie leistungsfähiger zu machen. Hierzu gehören ausreichendes Personal und eine moderne Ausstattung, wie die Digitalisierung der Justiz. Digitalisierung soll dort ansetzen, wo sie tatsächlich entlastet. Zum Beispiel:
- Automatisierte Registerabfragen
- Digitale Aktenführung
- KI-gestützte Recherche und Dokumentenaufbereitung
- Medienbruchfreie Kommunikation zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten
Außerdem sollten die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte von der zeitraubenden Bearbeitung von Bagatelldelikten entlastet werden, daher sollte insbesondere das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert werden (§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen). Die hierdurch gewonnene Zeit muss den Jurist*innen für ihre eigenen Aufgaben zur Verfügung stehen, nämlich die sorgfältige rechtliche Bewertung des Einzelfalls.

