Schafft das Privileg, ein Verfahren mittels Zweitstimme über die internen Partei-„Landeslisten“ ein Mandat im Parlament zu bekommen, für jedes MdB ohne Direktmandat eine real forder bare Bringschuld?
Haben damit Parteien bei nicht direkt mit der Erststimme gewählten Repräsentanten Möglichkeiten auf deren Entscheidungsfindung Einfluss zu nehmen?
„Die Landeslisten von Parteien sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und nicht verändert werden kann.“
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlsystem.html#46bd98b0-b1e3-4f9b-8335-26654fa916a4
Seite 329 und 330: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/5316c01c-8a1e-44d0-8075-eab495f466b6/btw25_heft3.pdf
Ist damit funktionierender „Fraktionszwang“ durch Fraktionen Führende erst erklärbar? Kann der zur Wahl (schon auf Grund von seinem, wie auch immer in seiner Platzierung gewährte) intern erteilte Listenplatz als Druckmittel, zum Beispiel für einen Eingriff in die Souveränität, die Gewissensfreiheit und Unabhängigkeit der betroffenen MdB eingesetzt werden.
Quelle: Prof. J. Baberowski „Am Volk vorbei“ ISBN 978340684
