Antwort 21.10.2022 von Anke Domscheit-Berg Die Linke
nach meiner Einschätzung ist das von Ihnen geschilderte Problem rechtlich problematisch und als Betroffener könnten Sie wegen Verstoß gegen die DSGVO Beschwerde einlegen.
nach meiner Einschätzung ist das von Ihnen geschilderte Problem rechtlich problematisch und als Betroffener könnten Sie wegen Verstoß gegen die DSGVO Beschwerde einlegen.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gerne direkt beantworten möchte.