Die Bundesregierung setzt alles daran, die Kosten für Strom, Gas und andere Energieträger zu reduzieren. Ursache ist nicht der Euro. Der Euro ist ein Erfolg.
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der zweite Arbeitgeber - sofern dieser Sie zur Lohnsteuer angemeldet hat - wäre für die Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale zuständig gewesen. Denn auch ein Minijobverhältnis hätte zu der Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) berechtigt, weil diese Regelung unabhängig davon gilt, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.
Wir werden nun in den nächsten Wochen mit dem ersten Gesetzgebungsprozess in unserem zweistufigen Säulenmodell starten. Dabei werden wir in einem ersten Schritt Cannabis entkriminalisieren sowie den Eigenanbau ermöglichen.
Unabhängig von der Frage der Legalisierung wäre eine entsprechende Einstufung durchaus ein Aspekt der im Umgang mit medizinischem Cannabis eine Rolle spielen kann.
Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen Cannabis als Medizin und zu Genusszwecken.
Diese Kopplung hat etwas mit dem "Alimentationsprinzip" des Berufsbeamtentums zu tun, aus dem das Bundesverfassungsgericht [...] eine Art Abstandsgebot ableitet.