Antwort 21.12.2023 von Thomas Heilmann CDU
Der Heizölkostenzuschuss konnte bei der jeweilig zuständigen Stelle im Bundesland, in dem Ihre Heizung steht, beantragt werden.
Der Heizölkostenzuschuss konnte bei der jeweilig zuständigen Stelle im Bundesland, in dem Ihre Heizung steht, beantragt werden.
Um mir einen Überblick über den Sachverhalt schaffen zu können, muss ich die Thematik umfangreich abfragen. Ich kann dies auch in mehreren Anfragen vornehmen, würde den Aufwand jedoch nicht minimieren.
Eine temporäre oder dauerhafte Tempo-30-Zone für die gesamte Hamburger Innenstadt ist nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags von SPD und Grüne. Allerdings wollen SPD und Grüne die Innenstadt weiter verkehrlich beruhigen und autoarm gestalten (Seite 33 Koalitionsvertrag).