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Dass Bundespolizisten auf Nebenjobs angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, entspricht nicht unserem Anspruch an eine angemessene Besoldung und dürfte zum Glück auch nicht der Regelfall sein.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Entsprechende Berichte gibt es tatsächlich. Krankenkassen dürfen ihre Rücklagen grundsätzlich anlegen. Dafür gelten zwar strenge gesetzliche Vorgaben. Trotzdem haben Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen in den vergangenen Jahren teilweise erhebliche Summen angelegt und dabei auch hohe Verluste gemacht.