
Für Einbürgerungsbewerber*innen, die das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ist nach den bisher bestehenden Regelungen zwar zu prüfen, ob sie die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vertreten haben
Für Einbürgerungsbewerber*innen, die das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ist nach den bisher bestehenden Regelungen zwar zu prüfen, ob sie die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vertreten haben
Pushbacks verletzten Menschenrechte, es braucht für Antragsberechtigte legale Wege nach Europa. Die Einigung zum Asyl- & Migrationspakt ist ein erster Schritt.
Zunächst möchte ich betonen, dass Pushbacks an den Außengrenzen der EU gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen.
Wir werden in diesem Jahr zur Reform des Abstammungsrechts umfassende Vorschläge vorlegen.
Ich glaube nicht daran, dass wir mit einem ganz großen Wurf das Rentensystem reformieren und besser machen werden. Es wird viele kleinere Schritte brauchen.
Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten sind aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig und werden nicht als legitimer Teil Israels anerkannt.