Antwort 02.10.2024 von Friedrich Pürner parteilos
Mir hat die Corona-Zeit gezeigt: Vielleicht muss man politisch tätig werden, damit man etwas bewegen kann.
Mir hat die Corona-Zeit gezeigt: Vielleicht muss man politisch tätig werden, damit man etwas bewegen kann.
Wenn der Käufer alle aktuellen Bedingungen akzeptiert und kein Wiederkaufsrecht ausgeübt wird, bedarf der Verkauf keiner Zustimmung von Senat und Bürgerschaft.
Anders als der Hamburger Senat bin ich der Auffassung, dass die Bürgerschaft einem Wechsel des/der Investor*in zustimmen muss.