Antwort 29.11.2024 von Georg Kippels CDU
Wir als Unionsfraktion bekennen uns zum Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an. Damit stehen wir nach wie vor fest zu der heute geltenden gesetzlichen Regelung des Abtreibungsrechtes.
Wir als Unionsfraktion bekennen uns zum Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an. Damit stehen wir nach wie vor fest zu der heute geltenden gesetzlichen Regelung des Abtreibungsrechtes.
Die Vorwürfe müssen von Gerichten geklärt werden und ich unterstütze es, dass die juristische Aufarbeitung bereits aufgenommen wurde. Darüber hinaus vertrete ich zu 100% das Programm meiner Partei und habe deswegen schon vor Monaten in einer Rede im Bundestag den sofortigen Waffenstillstand gefordert.
Kein Mensch darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.
Auch im Verteidigungsfall darf in Deutschland niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Andere Aufgaben darf der Staat dann aber auferlegen.