Frage von Gotthilf K. • 10.10.2023

Antwort ausstehend von Herbert Reul CDU
Kritik am Islam muss erlaubt sein. Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung.
In Deutschland gibt es, gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte, hohe Hürden für das Verbot von Parteien.
Ich unterstütze die Überprüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht.