Antwort 03.12.2024 von Michael Kellner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nein, unser Grundgesetz sieht diese Aufgabe beim Bundesverfassungsgericht. Genau das unterstützt der Antrag.
Nein, unser Grundgesetz sieht diese Aufgabe beim Bundesverfassungsgericht. Genau das unterstützt der Antrag.
Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Ernennung des Trusted Flaggers „REspect!“ zeigt eindeutig, dass die erwähnten Vorgänge nicht nur im Einklang mit Artikel 5 GG stehen, sondern letztlich der freien Meinungsäußerung dienlich sind
Das Ziel des Digital Services Act ist es, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und dabei Grundrechte wie die Meinungsfreiheit zu wahren.
die CDU hat ihre Gründungsgeschichte mehrfach öffentlich thematisiert, unter anderem im Rahmen des 70-jährigen Bestehens und in wissenschaftlichen Studien zur Parteigeschichte.