Frage von Michael V. •

Sehr geehrter Herr von Notz, wie läßt sich das neue Meldeportal ( Trusted Flagger) REspect der mit Artikel 5GG in Einklang bringen ?( Eine Zensur findet nicht statt )

Wieso installiert die BNetzA so ein Portal ? m.E. Sind im Zuständigkeitsbereich Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sehr viel Handlungsbedarfe und offene Baustellen die eine zeitnahe Bearbeitung erfordern

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr V,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit. Ich freue mich immer sehr über fachbezogene Anfragen. Entschuldigen Sie bitte zugleich, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten. Mir war es wichtig, dies persönlich zu tun. 

Trusted Flaggers sind schon länger ein etabliertes Element der Plattformregulierung. Große Plattformen wie YouTube setzen sie selbständig ein, um gegen Hasskriminalität vorzugehen. Wichtig ist hierbei, dass Trusted Flaggers mutmaßlich rechtswidrige Inhalte nach dem bewährten Verfahren Notice & Action an die Plattformen melden und konkrete Inhalte nicht selbständig löschen können. Nach einer Meldung von Trusted Flaggern kann die Plattform die Löschung veranlassen, verpflichtet ist sie dazu allerdings nicht. Es gilt also selbstverständlich weiterhin, dass die Plattformen nicht willkürlich handeln und die Meinungsfreiheit beachten. 

Der durch die Koordinierungsstelle für Digitale Dienste (DSC) ausgewählte Trusted Flagger „REspect!“ muss dabei die hohen Anforderungen des Art. 20 aus dem Digital Service Act (DSA) erfüllen. Trusted Flagger müssen daher besondere Sachkenntnis in Bezug auf die Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte haben, unabhängig von jeglichen Anbietern von Online-Plattformen sein und ihre Tätigkeit zur Übermittlung von Meldungen sorgfältig, genau und objektiv ausüben. Der DSA verpflichtet Plattformen lediglich dazu, dass Meldungen von Trusted Flaggern "vorrangig behandelt, unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt werden". Er übt darüber hinaus aber keinen expliziten Einfluss auf die Entscheidung, die aus einer Meldung eines Trusted Flaggers folgt, aus. Dementsprechend hat die Koordinierungsstelle für Digitale Dienste, die bei der BNetzA angesiedelt ist, keine Befugnis, die Entfernung von Inhalten anzuordnen. Eine von Ihnen postulierte „Zensur“ findet schlichtweg nicht statt!

Abschließend lege ich Ihnen nahe, die Hintergründe des neuen Meldeportals noch einmal zu recherchieren. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Ernennung des Trusted Flaggers „REspect!“ zeigt eindeutig, dass die erwähnten Vorgänge nicht nur im Einklang mit Artikel 5 GG stehen, sondern letztlich der freien Meinungsäußerung dienlich sind.

Mit besten Grüßen nach Straelen!
Konstantin v. Notz 

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