Frage von Stefanie B. • 05.11.2023

Antwort von Guido Görtz CDU • 10.11.2023
Grundsätzlich gilt: Hat man ein Problem, dann lässt sich dieses in der Regel nicht verbieten. Inhaltliche Auseinandersetzung ist gefragt-gesamtgesellschaftlich!
Grundsätzlich gilt: Hat man ein Problem, dann lässt sich dieses in der Regel nicht verbieten. Inhaltliche Auseinandersetzung ist gefragt-gesamtgesellschaftlich!
Geltendes Recht muss eingehalten werden