Antwort 18.06.2024 von Jan Plobner SPD
Es gibt verschiedene Gründe, warum auch nach abgelehntem Asylantrag ein weiterer Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist.
Es gibt verschiedene Gründe, warum auch nach abgelehntem Asylantrag ein weiterer Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist.

Ich versichere Ihnen, dass ich mich alsbald an die Beantwortung auch Ihrer Frage mache und bitte um Verständnis für die Verzögerung.
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Sie finden die Antwort unter Ihrer Frage vom 26. April 2024.