Frage von Barbara U. • 23.11.2023

Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Wer die ePA nicht möchte, kann jederzeit widersprechen.
Die Digitalisierung hat erhebliche Potenziale, unser Gesundheitswesen zu verbessern. Dazu gehört auch der elektronische Medikationsplan.
Entscheidend ist es daher, dass alle Beteiligten umfassend und verständlich über die ePA und den konkreten Nutzen informiert und aufgeklärt werden, damit sie fester Bestandteil der Versorgung werden kann.
Eigentum wird durch unser Grundgesetz gewährleistet, verpflichtet aber auch und soll zum Wohle der Allgemeinheit gebraucht werden.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag.