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Sehr geehrte Frau H.,

Grundsätzlich ist es ein wichtiges Anliegen, dem Fachkräftemangel auch damit zu begegnen, dass wir alles dafür tun, um Menschen so lange wie möglich gesund und arbeitsfähig zu halten oder bei Erkrankungen wieder zu rehabilitieren.

Wie bereits geschrieben, ehemalige deutsche Staatsangehörige können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, wiedereingebürgert werden und mit der neuen Regelung dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten besitzen.

Inzwischen haben sich die Märkte beruhigt, so dass eine Strom- und Gaspreisbremse gar keine Rolle mehr spielen würde.

Die geplante Unterstützung der Ansiedlung des Unternehmens durch die Bundesregierung ist – wie allgemein bei staatlichen Förderungen – selbstverständlich an Voraussetzungen geknüpft, zu denen u.a. die Sicherung und der Aufbau von Arbeitsplätzen zählt.