Frage von Bernd B. • 11.01.2024

Antwort von Rolf Mützenich SPD • 28.02.2024
Die Regelung ist verfassungskonform ausgestaltet und trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung
Die Regelung ist verfassungskonform ausgestaltet und trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung
Grundsätzlich gilt, dass forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge ordentlich zuzulassen sind, bevor diese auf einer öffentlichen Straße bewegt werden dürfen.