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Die Kriterien für ein Verbot einer Partei, wie sie 2017 im zweiten NPD-Verbotsverfahren dargelegt wurden, sind meiner Meinung nach für die AfD erfüllt. Deshalb unterstütze ich den Antrag auf ein Verbotsverfahren der AfD.
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich gerne im Einzelnen eingehe:
Ich bin insofern ganz dankbar, dass hier die Bereitschaft besteht mehr zu unternehmen als bislang.
Es stimmt: Die AfD hat bis heute keine Vertreterin/keinen Vertreter im Bundestagspräsidium.