Antwort 16.10.2025 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Überprüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl liegt gesetzlich in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages
Die Überprüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl liegt gesetzlich in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages
Der Wählerwille muss in einer Demokratie vollumfänglich repräsentiert werden
Der Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss ordnungsgemäß geprüft. Das Verfahren läuft gerade und es gibt bisher keinen Grund zur Beanstandung.
Insofern ist die entscheidende Instanz im momentanen Prozessverlauf der Wahlprüfungsausschuss
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss befasst sich derzeit prioritär mit diesem Thema.
Der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages prüft gründlich und mit der nötigen Sorgfalt den Sachverhalt und wird dann zu einer Entscheidung kommen.