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Für die Ehrung von nicht-organisierten Helferinnen und Helfern ist die Staatskanzlei in NRW zuständig
In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.
Die SPD hat in der letzten Legislatur einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Septemberplenum beschlossen werden sollte. Das hätte dazu geführt, dass die Energiepauschale zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt wird. Leider haben sich der damalige Koalitionspartner und der dazugehörige Finanzminister (CDU) nicht bereit erklärt, dem Vorschlag zuzustimmen.
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.