Antwort 10.01.2023 von Carsten Linnemann CDU
Direkte Kommunikation bevorzugt - Kontaktdaten auf meiner Homepage
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Das eine schließt das andere nicht aus.
Die Bundesregierung setzt sich mit der geplanten Krankenhausreform u. a. das Ziel, den Aufbau von Spezialambulanzen für Betroffene zu fördern.
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.
Grundsätzlich gilt: Der Anspruch auf die Energiepreispauschale besteht für jede anspruchsberechtigte Person nur einmal.
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen-Anhalt möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der dortigen Landesregierung nicht sagen