Antwort 23.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Möglicherweise macht es Sinn den Antrag zurückziehen (mitunter geht dann die bereits verrichtete Gebühr verloren) oder zu pausieren.
Möglicherweise macht es Sinn den Antrag zurückziehen (mitunter geht dann die bereits verrichtete Gebühr verloren) oder zu pausieren.
die Bundesregierung ist entsetzt und verurteilt die Luftangriffe der Türkei auf die Kurdengebiete in Syrien und dem Norden des Iraks scharf
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine hat sich die Energieversorgungssituation in Deutschland erheblich zugespitzt.
Dennoch hat sich der Gesetzgeber bewusst dafür entschieden, dass Pflichtteilsrecht weiterhin gesetzlich zu gewährleisten, um der gegenseitigen familiären Verantwortung Rechnung zu tragen:
Die Hoffnung, dass Diplomatie auch Kriegskonflikte beilegen kann, werde ich nicht aufgeben.