
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie immer auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Landtages unter: www.landtag.ltsh.de/ausschuesse/staendige-ausschuesse/
Weil Rentner*innen tatsächlich bei der Energiepreispauschale nicht berücksichtigt werden, müssen wir sie bei weiteren Entlastungen, die dringend geboten sind, gezielt unterstützen. Deshalb streitet die grüne Bundestagsfraktion für ein dauerhaftes Energiegeld pro Kopf.
Um unsere Trinkwasserversorgung sicherzustellen, müssen wir Umwelt und Klima schützen.
Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf die Veräußerung sogenannter Spin-Offs bezieht.
Leider sind die Vergabeverfahren für höchste Positionen nicht mit den Abläufen im normalen Bewerbungsverfahren vergleichbar.