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Für viele Menschen ist die Frage der Pensionsregelung für Abgeordnete vor allem eine Frage der Gerechtigkeit – insbesondere im Hinblick auf deren Einzahlungen in die Renten- oder Krankenversicherung. Dennoch sollte man die tatsächlichen Auswirkungen nicht überschätzen.
Als Abgeordnete der Opposition sind wir nicht Teil der Regierung und können solche Regelungen weder umsetzen noch vollziehen.
Allerdings widerspreche ich schon Ihren Annahmen.
Sie haben recht, dass unser Arbeitsmarkt auf Zuwanderung angewiesen ist. Allerdings stelle ich die von Ihnen kolportierte Zahl in Abrede.
Grundsätzlich sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass Wohnungsgeber bei der Anmeldung einer Wohnung mitwirken und der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen müssen.
Seit der BMG-Novelle 2015 gilt wieder eine Mitwirkungspflicht für Eigentümer/Wohnungsgeber; §19 Abs. 5 BMG regelt den Auskunftsanspruch. Für Einzelfälle Anwalt.