Insbesondere die Beschneidung der Auskunftsrechte von Abgeordneten und Journalisten wäre ein klarer Misstrauensbeweis der regierenden Kräfte gegenüber den Korrektur- und Prüfmechanismen der Demokratie
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Ich persönlich halte einerseits die konsequente Bekämpfung von sexuellen Missbrauch und den damit einhergehenden Schutz von Kindern und Jugendlichen für überaus wichtig als auch den Wunsch, die Privatsphäre und eigenen Daten zu schützen, für berechtigt.
Eine anlasslose Chatkontrolle lehne ich ab.
Das Auskunftsrecht ist grundsätzlich voraussetzungslos. Damit können auch Personen und Organisationen, die nicht in Deutschland sesshaft sind, Informationen generieren und begrenzte Kapazitäten in Behörden binden. Das erachte ich in vielen Fällen als unangemessen und auch den Interessen der Bundesrepublik Deutschland widerstrebend.
Zunächst ist mir wichtig festzuhalten, dass damit keine sogenannte „Chatkontrolle“ eingeführt wird.
Die Chatkontrolle bedeutet einen tiefen Eingriff in die Grundrechte, auch von Kindern/Jugendlichen, und bringt keinen wirksamen Schutz von Kindern/Jugendlichen.